AGB
1. Grundsatz
Der Medienladen Zürich ist ein ökumenisches Dienstleistungsangebot des Katholischen Mediendienstes und der Reformierten Medien, das sowohl kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern offen steht als auch Personen zugänglich ist, die Medien im schulischen Unterricht, in der Berufsschule, in der Erwachsenenbildung oder privat einsetzen wollen. Zu beachten sind die Benützungsgebühren (Ziff.6).
2. Copyright
Die Medien sind Eigentum des Medienladens und durch geltendes internationales Urheberrecht geschützt. Es ist verboten, Medien zu kopieren, teilweise zu kopieren, zu schneiden oder in irgend einer Form zu verändern. Sie dürfen nicht an Drittpersonen weitergegeben werden.
3. Vorführbedingungen
Für jedes im Medienladen ausgeliehene oder gekaufte Medium gelten die unter www.medienladen.ch publizierten Nutzungsrechte P oder Ö.
- P: Ausschliesslich für die Nutzung im engsten Familien- und Freundeskreis und für die unterrichtliche Nutzung im Rahmen des Lehrplans in der eigenen Klasse oder Kursgruppe. Öffentliche Vorführungen sind nicht erlaubt.
- Ö: Neben der privaten Nutzung auch im Rahmen nichtgewerblicher öffentlicher Veranstaltungen einsetzbar. Es darf kein Profit erzielt werden.
4. Bestellungen / Ausleihdauer
4.1.
Die online publizierten Benützungsgebühren beziehen sich auf eine oder mehrere Vorführungen während der vereinbarten Ausleihdauer. Diese beträgt in der Regel drei Tage. Wird eine längere als die vereinbarte Ausleihdauer gewünscht, muss der Medienladen unbedingt angefragt werden, ob eine Verlängerung möglich ist.
4.2.
Bei jeder Bestellung sind immer Titel, Artikelnummer und Vorführdatum anzugeben, nach Möglichkeit auch Ersatztitel und Ausweichtermine.
4.3.
Mit der Bestellung anerkennt die Kundin/der Kunde die geltenden AGB des Medienladens. Anderslautende Bedingungen haben nur mit schriftlicher Zustimmung des Medienladens Gültigkeit.
4.4.
Der Medienladen lehnt jede Verantwortung für Unstimmigkeiten ab, die aus telefonischen Bestellungen resultieren.
5. Rücksendung/Kontrolle
5.1.
Die ausgeliehenen Medien sind termingerecht bzw. nach ihrer Nutzung sofort zurückzusenden, spätestens am Tag nach der Vorführung. Verlängerungen der Verleihfrist werden gewährt, sofern das Medium nicht für einen andern Kunden disponiert ist und eine entsprechende Anfrage rechtzeitig erfolgt.
5.2 Mahnwesen
Werden Medien nicht termingerecht retourniert, so erhält der Kunde eine schriftliche Mahnung. Im Fall einer 2. Mahnung wird eine Mahngebühr von Fr. 30.- erhoben. Sollte auf die 2. Mahnung hin das Medium nicht zurück geschickt werden, wird das Medium zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 30.- in Rechnung gestellt. Der Medienladen behält sich vor, säumige Kunden im Wiederholungsfall vorübergehend oder definitiv als Benutzer zu sperren.
5.3.
Melden Sie mit der Rücksendung allfällige Beschädigungen, damit diese behoben werden können. Bei Verlust oder grober Beschädigung behält sich der Medienladen vor, die Kosten für die Instandstellung oder Wiederbeschaffung dem Entleiher in Rechnung zu stellen. Ausserdem wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 20.- erhoben.
6. Benützungsgebühren
Die Benützungsgebühren des Ausleihangebots richten sich für die Kundinnen und Kunden nach den Beitragsleistungen der Kirche oder Institution, in deren Dienst sie arbeiten.
6.1 Gratisausleihe
Mit den Beitragsleistungen zahlreicher Kantonalkirchen sind für deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Benützungsgebühren pauschal abgegolten und ermöglichen ihnen damit eine Gratisausleihe (ausgenommen davon ist die Ausleihe von Geräten).
- Auf katholischer Seite betrifft dies zur Zeit ausschliesslich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Kantonen Zürich (ZH), Wallis (VS) und Graubünden (GR).
- Auf reformierter Seite betrifft es die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Evang.-meth.Kirche der Schweiz (EMK), der Kirchen der Kantone Aargau (AG), beider Appenzell (AI/AR), Basel-Land (BL), Basel-Stadt (BS), Graubünden (GR), Luzern (LU), Nidwalden (NW), Obwalden (OW), Schaffhausen (SH), Schwyz (SZ), St.Gallen (SG), Thurgau (TG), Zürich (ZH) und Zug (ZG).
6.2 Ausleihe gegen Vollkostenrechnung
Wer von keiner Vergünstigung durch seine Kirche oder Institution profitieren kann, hat die vollen Benützungskosten zu entrichten.
6.3 Abonnements
Durch die Entrichtung eines Jahresbeitrages von Fr. 250.00 pro Person (individuelle Pauschale, Benutzername muss dem Medienladen genannt werden), erhalten die Kundinnen und Kunden, die von keiner Vergünstigung profitieren können, das Recht, während eines Jahres Medien in unbeschränkter Zahl auszuleihen. Das Abonnement gilt nur für die jeweils namentlich dem Medienladen genannte Person. Missbräuchliche Verwendung des Abonnements durch eine oder mehrere Personen hat den Entzug des Abonnements zur Folge. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Abonnementskosten. Die aktuellen Verleihpreise sind dem Katalog zu entnehmen.
6.4 Gruppenabonnemente
Für Pfarreien und Kirchgemeinden mit mehreren Bezügern von Verleihmedien, die bis anhin für jede Ausleihe eine Rechnung erhielten, bietet der Medienladen neu ein Gruppenabonnement zu speziellen Konditionen an. Dieses berechtigt die dem Medienladen namentlich bekannten Personen zur unentgeltlichen Ausleihe während eines Jahres.
Tarife für Gruppenabo/Berechnungsgrundlagen
- Basisabonnement = Fr. 250.00/Jahr
- 2 Personen/20%: Fr. 400.00
- 3 Personen/21%: Fr. 595.50
- 4 Personen/22%: Fr. 780.00
- 5 Personen/23%: Fr. 962.50
- 6 Personen/24%: Fr. 1'140.00
- 7 Personen/25%: Fr. 1'312.50
- 8 Personen/26%: Fr. 1'500.00
- 9 Personen/27%: Fr. 1'687.50
Der Inhaber des Abonnements meldet dem Medienladen auf einem speziellen Formular die Mitglieder der Gruppe; er ist für die Bezahlung der Abonnementsgebühr verantwortlich.
7. Bestimmungen für den Verkauf
Als Verkaufspreis gilt der für das Medium unter www.medienladen.ch aufgeführte aktuelle Betrag. Verkaufsmedien sind von Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen.
8. Online-Bezug von Medien
8.1.
Gratisnutzer des Medienladens können die digital vorhandenen Medien online herunterladen, sie erhalten hierzu ein Login. Das Login gilt nur zur persönlichen Nutzung und ist nicht übertragbar.
8.2.
Weitergabe des Logins und damit verbundenes missbräuchliches Herunterladen von Medien führt zum Ausschluss des Nutzers. Der Medienladen behält sich vor, den aus dem Missbrauch entstandenen Schaden einzufordern.
8.3.
Heruntergeladene Medien berechtigen den eingeschriebenen Nutzer zur Speicherung des Mediums auf privaten Speichermedien. Sie können innerhalb der vorgegebenen Ausleihdauer beliebig oft verwendet werden.
8.4.
Das Kopieren sowie die Weitergabe der heruntergeladenen Medien verstossen gegen das Urheberrecht und sind streng verboten. Eine Zuwiderhandlung führt zum Ausschluss als Nutzer. Der Medienladen behält sich rechtliche Schritte gegen die zuwiderhandelnde Person vor. Gerichtsstand ist Zürich.
9. Gültigkeit
Diese Bedingungen sind ab 1. August 2009 gültig und ersetzen alle vorherigen Regelungen. Änderungen der Ausleihbedingungen, Benützungsgebühren und Verkaufspreise bleiben vorbehalten.
Zürich, 30. Juli 2009/pw