Urheberrecht

Zu solchen Fragen nimmt das "Merkblatt zur kirchlichen Urheberrechtsnutzung" Stellung. Hier können Sie es gratis herunter laden.

 

Das Wichtigste in Kürze

Es wird zwischen dem Recht zur privaten Vorführung von Medien (P) und dem Recht zur nichtgewerblichen, öffentlichen Vorführung (Ö) unterschieden.

Unter „P“ fallen Vorführungen im engen Familien- und Freundeskreis sowie im klar umrissenen, lehrplanbezogenen Unterricht (schulischer Unterricht, Religionsunterricht, Firm- und Konfirmationsvorbereitung).

Alle anderen Vorführungen brauchen das Recht zur nichtgewerblichen, öffentlichen Vorführung „Ö“ (Filmnacht, Bibelgruppe, Erwachsenenbildungsanlässe, Vorträge, Jugendgruppe, Seniorenarbeit, Gottesdienst). Es darf kein Eintritt genommen werden, ein Beitrag zur Deckung der Unkosten ist aber möglich.

Möchten Sie einen Film mit Recht „P“ öffentlich vorführen, so lassen sich die Vorführrechte in der Regel besorgen. Der Medienladen ist Ihnen dabei gern behilflich.