FAQ

Kann ich im Medienladen gratis Medien beziehen?

Der Gratisbezug von Medien wird in den AGB unter Punkt 6 geregelt.

Woher bekomme ich ein Passwort?

Sie können das Passwort selbst festlegen, müssen es aber von den Mitarbeitenden des Medienladens eintragen lassen.

Brauche ich zur Medienausleihe ein Passwort?

Nein. Das Passwort braucht es nur zur Online-Buchung.

Wie viele Medien darf ich gleichzeitig ausleihen?

In der Regel maximal sechs Medien pro Verleihvorgang. Ausnahmen sind nach Absprache möglich.

Wie lang darf ich Medien ausleihen?

Grundsätzlich gilt eine Ausleihdauer von drei Tagen, Ausnahmen nach Absprache. Die Ausleihdauer kann nachträglich verlängert werden, falls das Medium nicht bereits reserviert ist.

Darf ich ausgeliehene Medien an Drittpersonen weiter verleihen?

Nein. Die Weitergabe ausgeliehener Medien ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Darf ich Medien zum privaten Gebrauch kopieren?

Nein. Jegliches Kopieren von Medien ist verboten. Bitte bedenken Sie, dass hinter einem Medium nicht selten Produktionskosten in nicht selten sechsstelliger Höhe stehen.

Brauche ich das Recht zur nichtgewerblichen, öffentlichen Vorführung (Ö) eines Films, wenn ich keinen Eintritt verlange?

Das Ö-Recht hat zunächst nichts damit zu tun, ob man Eintritt verlangt. Entscheidend ist, ob die Vorführung öffentlich oder nichtöffentlich ist.

Wann brauche ich das Recht“Ö“?

Jede Vorführung von Medien, die ausserhalb des schulischen Unterrichtes stattfindet, braucht die Vorführbewilligung „Ö“.

Ersetzt die Onlinedistribution von Medien die Ausleihe von Medien?

In den kommenden Jahren wird die Onlinedistribution zusätzlich zum herkömmlichen Verleih angeboten.

Darf ich eine im Fernsehen aufgezeichnete Sendung im Unterricht zeigen?

Ja. Allerdings nur im Rahmen des schulischen Unterrichtes (dazu gehört auch der RU).

Wer kann Medien online ausleihen?

Nur die Personen, die zur Gratisausleihe berechtigt sind. Abonnementsinhaber können dieses Angebot nicht nutzen.